Der kantonale Richtplan 2019 hält fest, dass der Kanton gemeinsam mit den Gemeinden für eine siedlungsverträgliche Gestaltung der Ortsdurchfahrten sorgt. Nun wird gemäss Rückmeldung der Einwohnergemeinde eine ganzheitliche Sicht gewählt. Dabei werden folgende Gestaltungsfaktoren berücksichtigt:
- Verkehrssicherheit mit Fokus auf Fuss- und Veloverkehr
- Verkehrsentflechtung
- Strassenlärm
- Hindernisfreie Bushaltestellen
- Attraktive Gestaltung der Strassen und Aussenräume
Dies deckt sich mit unseren Inputs. Wir begrüssen das gewählte Verfahren sehr.