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Stans West: Landrat genehmigt das generelle Projekt gegen Willen der Regierung

Die VCS Sektion Ob- und Nidwalden stellt fest, dass die bisherige Entwicklung und der letzte Landratsbeschluss zur Entlastungsstrasse Stans West das Bundesrecht und den behördenverbindlichen kantonalen Richtplan verletzen. Wir bedauern den Entscheid des Landrats.

Der VCS verzichtet - wie die Gemeinde Stans auch - darauf, eine Beschwerde einzureichen.

In seinem Antrag zur Nichtgenehmigung des Generellen Projekts Entlastungsstrasse Stans West an den Landrat führt der Regierungsrat auf, dass flankierende Massnahmen dringend zu empfehlen sind, um die geringe Entlastungswirkung der Strasse zu verbessern und die Chance einer attraktiven Dorfraumgestaltung wahrzunehmen. Dieser Ansatz ist aus Sicht des VCS Ob- und Nidwalden sinnvoll und muss unbedingt umgesetzt werden.

Wir erwarten nun, dass Kanton und Gemeinde Stans auf Verwaltungs- und bis auf höchster politischer Ebene eng zusammenarbeiten und am gleichen Strick ziehen. Die angedachten Anpassungen der Strasseneigentumsverhältnisse im Dorf Stans erachten wir als zweckmässig. Ziel soll nun zeitgleich die Umfahrungsstrasse samt zwingend nötigen umfangreichen flankierenden Massnahmen zu realisieren, damit der Durchgangsverkehr durchs Dorf spürbar abnimmt und in Stans Lebensqualität und Verkehrssicherheit deutlich zunehmen.

Nidwaldner Zeitung, 8. Januar 2021: VCS verzichtet auf eine Beschwerde gegen Stans West

Medienmitteilung VCS, 7. Januar 2021: Entlastungsstrasse Stans West: flankierende Massnahmen zwingend nötig

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