Der VCS verzichtet - wie die Gemeinde Stans auch - darauf, eine Beschwerde einzureichen.
In seinem Antrag zur Nichtgenehmigung des Generellen Projekts Entlastungsstrasse Stans West an den Landrat führt der Regierungsrat auf, dass flankierende Massnahmen dringend zu empfehlen sind, um die geringe Entlastungswirkung der Strasse zu verbessern und die Chance einer attraktiven Dorfraumgestaltung wahrzunehmen. Dieser Ansatz ist aus Sicht des VCS Ob- und Nidwalden sinnvoll und muss unbedingt umgesetzt werden.
Wir erwarten nun, dass Kanton und Gemeinde Stans auf Verwaltungs- und bis auf höchster politischer Ebene eng zusammenarbeiten und am gleichen Strick ziehen. Die angedachten Anpassungen der Strasseneigentumsverhältnisse im Dorf Stans erachten wir als zweckmässig. Ziel soll nun zeitgleich die Umfahrungsstrasse samt zwingend nötigen umfangreichen flankierenden Massnahmen zu realisieren, damit der Durchgangsverkehr durchs Dorf spürbar abnimmt und in Stans Lebensqualität und Verkehrssicherheit deutlich zunehmen.
Nidwaldner Zeitung, 8. Januar 2021: VCS verzichtet auf eine Beschwerde gegen Stans West